Die Gemeindeverwaltung Satow weist darauf hin, dass die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer - sofern keine geänderten Bescheide erlassen wurden - in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten sind.
Die jeweiligen Beträge und deren Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bzw. 01.07.) entnehmen Sie bitte den bisherigen, weiterhin gültigen Bescheiden.
Sofern Einzugsermächtigungen erteilt wurden, wird die Steuer abgebucht, ansonsten wird um Überweisung des entsprechenden Betrages gebeten. Bareinzahlungen sind in der Gemeindeverwaltung Satow, Heller Weg 2 a, 18239 Satow, möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Satow, Heller Weg 2 a, 18239 Satow einzulegen. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Satow, 20.01.2010
Matthias Drese
Bürgermeister
Gemeinde Satow
Bürgermeister
Heller Weg 2a,
18239 Satow
fon 03 82 95 / 734 - 0
fax 03 82 95 / 734 44
mail info@satow.de