Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer im Jahr 2010

Die Gemeindeverwaltung Satow weist darauf hin, dass die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer - sofern keine geänderten Bescheide erlassen wurden - in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten sind.
Die jeweiligen Beträge und deren Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bzw. 01.07.) entnehmen Sie bitte den bisherigen, weiterhin gültigen Bescheiden.
Sofern Einzugsermächtigungen erteilt wurden, wird die Steuer abgebucht, ansonsten wird um Überweisung des entsprechenden Betrages gebeten. Bareinzahlungen sind in der Gemeindeverwaltung Satow, Heller Weg 2 a, 18239 Satow, möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Satow, Heller Weg 2 a, 18239 Satow einzulegen. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

Satow, 20.01.2010

Matthias Drese
Bürgermeister