Satzung der Gemeinde Satow über die Hausnummerierung
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), und des § 51 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Satow vom 25.09.2008 folgende Satzung erlassen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Auf Antrag der Grundstückseigentümerinnen und der Grundstückseigentümer oder der Inhaberin bzw. des Inhabers grundstücksgleicher Rechte kann die Bürgermeisterin / der Bürgermeister Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Satzung zulassen, wenn die Durchführung zu unbilliger Härte führen und der Zweck dieser Satzung auf anderer Weise erreicht werden kann.
§ 5
Beschäftigte der Gemeindeverwaltung, die Aufgaben zum Vollzug dieser Satzung vornehmen, sind berechtigt, zu diesem Zweck Grundstücke zu betreten und zu befahren.
Die Absicht, Grundstücke zu betreten oder zu befahren, muss den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Inhaberinnen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte in angemessener Zeit vorher mitgeteilt werden.
§ 6
Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht gemäß § 3 dieser Satzung nicht nachkommt, handelt im Sinne von § 5 Abs. 3 KV M-V ordnungswidrig.
Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 5 Abs. 3 KV M-V in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 5,00 EUR bis 1.000,00 EUR geahndet werden. Im Falle des fahrlässigen Zuwiderhandelns beträgt die Geldbuße höchstens 500,00 EUR.
§ 7
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Satow, 26.09.2008
(Ort u. Datum der Ausfertigung)
gez. Elfie Krüger
- Die Bürgermeisterin -
Gemeinde Satow
Bürgermeister
Heller Weg 2a,
18239 Satow
fon 03 82 95 / 734 - 0
fax 03 82 95 / 734 44
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